Geschäft, in dem sich in einem Wohngebiet ein Supermarkt befand.
Keller: großer Raum (PD von 2,50 m) für Lager-, Lager- und Technikbereich;
Erdgeschoss: großer Raum (PD von 2,80 m) für den Facheinzelhandel/Dienstleistungen im Lebensmittelbereich, mit Supermarkt, Metzgerei und Bäckerei, Büro, Lager, Umkleideräumen und Sanitäranlagen.